Otwin Massing, Kirchengebundene
Religiosität und säkulare Gesellschaft
Studien zu ihrer politischen Psychologie
Grin Verlag Norderstedt 2008, 185 Seiten, € 24,99
Dr. Otwin Massing, seit 2002 Prof. em., Politikwissenschaftler der Universität Hannover, hat in einem kleinen Sammelband mehrere Beiträge aus früheren Jahren, die nicht mehr allgemein zugänglich sein dürften, zusammengetragen. Lediglich der letzte Text greift ein Problem der gegenwärtigen Politik auf, den Gottesbezug in der EU-Verfassung.
Des Autors Werk ist durch ein breites Interessenspektrum auch jenseits der wissenschaftlichen Disziplinenstruktur geprägt. Neben der Soziologie, der Politikwissenschaft und dem Öffentlichen Recht, seinen Studienfächern, richteten sich seine Interessen insbesondere auf die Religionssoziologie, Ökonomie und Psychologie. In den fünf Beiträgen steht die Frage nach dem Gewicht und der Bedeutung von "Kommunikation" zwischen bzw. in sozialen Gebilden im Vordergrund.
Der Titel lässt nicht unmittelbar erkennen, welch interessante Themen der Autor konkret aufgreift. Zwei kürzeren, eher theorielastigen Texten, folgen zwei längere, die der Frage nachgehen, wie sich Kirche in die Gesellschaft hinein kommuniziert. Der erste analysiert dies am Beispiel des " ... Strukturdilemma(s) konfessioneller (katholischer) Publizistik". Diese Darlegungen zur kirchlichen Presselandschaft im Zeitraum der Gründung der katholischen Wochenzeitung "Publik" (die Anfang 1972 abrupt wieder eingestellt wurde) sind außerordentlich lesenswert und die damals gefällten Wertungen treffen auch heute noch weitgehend zu.
Der andere beschäftigt sich mit dem "image" der Kirchen und enthält "Materialien und Meinungsprofile zur Situation in der Bundesrepublik". Es geht um Einstellungen in der Gesellschaft zur Kirche als Ganzer, zum Klerus, zur Konfessionsschule, Kirchensteuer, zur Ökumene u.v.a.. mehr. Neugierig Gewordene seien daran erinnert, dass diese Beiträge in den frühen 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts abgeschlossen wurden.
Der Autor lässt immer wieder seine auf Daten gestützten Einschätzungen einfließen, die seine kirchen-kritische Einstellung erkennen lassen. Seine Ausführungen zur Kirchenfinanzierung z.B. haben nichts an Brisanz verloren hat:
"...Die institutionalisierte Kirche gilt neben dem
Fiskus, als einer der reichsten und vermögendsten Bauherren in der
Bundesrepublik; es ist jedenfalls eine Kirche der Wohlhabenden, die mit der
Kirchensteuer kein Glaubensopfer mehr bringen, sondern sie sich als eine
Quasi-Staatssteuer nahezu widerstandslos haben aufoktroyieren lassen. Selbst die
kirchlichen "Randsiedler" lassen sich zur Zahlung herbei, weil sie als
Sonderabgabe durch Staatsinkasso beigebracht wird. Durch den Automatismus von
Gleitklauseln und durch die Koppelung an die Zuwachsrate des
Bruttosozialprodukts ist auch den Kirchen die dynamische Steigerung ihrer
Einkünfte gewährleistet.
Zwar geben die meisten Rechtstitel für die staatlichen Millionenzuschüsse
beispielsweise zur Pfarrerbesoldung und zur Bistumsdotation auf abzugeltende
Ansprüche nach der Säkularisation im frühen 19. Jahrhundert zurück, aber
gerade das Insistieren auf deren Rechtsverbindlichkeit bringt die Kirchen, statt
sie aus den Bindungen an die staatlichen Instanzen allmählich zu entlassen, in
eine intensivere Abhängigkeit von ihnen. Die politisch bedingte Prolongation
solcher Wechsel, die keineswegs die Zustimmung der breiten Öffentlichkeit
findet, könnte freilich eines Tages in sich zusammenbrechen und als System der
kirchlichen Fremdfinanzierung endgültig scheitern.
Vorerst jedoch und auf absehbare Zeit scheint keine irdische Macht in der
Bundesrepublik mächtig genug zu sein, es mit den Kirchen als machtpolitischen
Potentialen und unentbehrlichen Integrationsfaktoren verderben zu können. In
dieser Situation sind die Kirchen versucht, den bestehenden öffentlichen
Konsensus auszunutzen und ihn sich versilbern zu lassen, zumindest sich um die
kirchenvertragliche Sicherung des Status quo zu bemühen, "damit ihr
Besteuerungsrecht unangetastet bleibe. Bei den Milliardenansätzen an Bau- und
Instandhaltungskosten im kirchlichen Bereich, die nicht nur einmalige Ausgaben,
sondern vor allem "fortdauernde Aufgaben" nach sich ziehen, wodurch
der finanzielle Verfügungs- und Handlungsspielraum der kirchlichen Ämter und
Behörden zunehmend eingeschränkt wird, muss sich die Kirche freilich auf ein
Ausmaß an Institutionalisierung einlassen, "das sie von steigenden
Masseneinkommen ebenso abhängig macht wie von der Bereitschaft der maßgebenden
politischen Kräfte, den Status quo nicht anzutasten"
Es ist nicht allein die direkte Abhängigkeit vom staatlichen Inkasso und vom
staatlicherseits garantierten Besteuerungsrecht, das der Kirche zum Verhängnis
werden könnte, ihr im öffentlichen Bewusstsein bereits zu einem Handicap
geworden ist, es ist vielmehr die Gefahr, dass den Kirchen mit Hilfe
ausreichender Dotationen, deren Legitimitätsbasis rechtlich verankert wird,
Wohlverhalten gegenüber den staatlichen Instanzen abgekauft wird und dass
schließlich das Kirchensteueraufkommen über den Bedarf und die kirchliche
Bedarfsplanung selber entscheidet. In Erwartung des dynamisch sich entwickelnden
Anteils am Gesamtsteueraufkommen kalkulieren - systemadäquat - die Kirchen mit
der Wohlstandsmentalität, die ihren Reichtum garantiert, und deren impliziten
Voraussetzungen. Die allzu beharrliche Sorge um ihr irdisches Wohlergehen aber
dürfte die Basis für eine effektive seelsorgerische Wirksamkeit nachhaltig
zerstören, weil über der institutionellen Absicherung und Verfestigung der
eigentliche Sendungsauftrag verloren zu gehen droht. Die perfektionierte
staatskirchenähnliche Institution einer organisierten Heilsanstalt jedenfalls
vermittelt kaum das Bild einer Kirche, deren Dienst an den Menschen von heute
glaubwürdig erscheint. S. 117
Der letzte Beitrag, neueren Datums, setzt sich mit dem Problem Gottes in der
EU-Verfassung auseinander. Der Autor skizziert zunächst die lange
europäische Tradition, Herrschaft mit der Religion abzusichern und fragt nach
der Rolle einer mit religiösen Sprachelementen aufgeladenen Präambel für die
EU. Auch hier stellt der Autor das auf die Kirchen und die Gesellschaft
gleichermaßen zukommende Dilemma heraus:
"... Wie dieser Staatsbegriff, so ist auch der theologische
Gottesbegriff, .... alles andere als eindeutig. Kein Theologe wüsste
verbindlich zu sagen, welchen Gottesbegriff sein Glauben eigentlich
"meint", schon gar nicht, in welcher Weise er für die Vielen, die in
diesem konkreten Staat mehr als nur die Epidermis ihrer bürgerlichen Existenz
gefunden zu haben glauben, authentisch, gar obligatorisch gemacht werden
könnte, ohne Gewissenszwang auf sie auszuüben. Zwar lässt sich jede
Erwähnung des Gottesnamens in der Verfassung (= nominatio dei), erst recht
seine inständige Anrufung (= invocatio dei) mit einer bestimmten
"intendierten Funktion" in Zusammenhang bringen, was bedeutet, dass
die Beschwörung des Gottesnamens allemal als Impulsgeber fungiert, zumindest
für diejenigen Adressaten, die der Gottesbezug unmittelbar im Visier hat - in
aller Regel die, die ernsthaft an ihn glauben. Mit welcher konkreten
Gottesvorstellung jedoch eine derartige Intention rechnen kann und ob sie mit
ihr nicht lediglich argumentationsstrategisch jongliert, muss dabei notgedrungen
in der Schwebe gläubiger Intransigenz bzw. im Ungefähr multipler individueller
Glaubensüberzeugungen bleiben. Wird indes der Gottesbegriff inhaltlich-konkret
"gefüllt" sozusagen präzisiert, noch dazu von den ideologisch
tonangebenden Werteliten eines Landes, dann geschieht das i.d.R. nach Maßgabe
theologischer Vorgaben, die konfessionsspezifisch (vor)geprägt sind. Im
westeuropäisch-abendländischen Kulturkreis wird "Gott" nicht
zufällig in erster Linie mit Jesus, dem Christus, auf jeden Fall mit
Vorstellungen assoziiert, die dem Alten Testament der Juden sowie dem Neuen
Testament der Christen entnommen sind. Aber selbst christlich-theologisch
"getönte" Gottesbegriffe lassen sich nicht unbedingt über ein und
denselben Homogenitätsleisten schlagen: ist Gott, der barmherzige Vater gemeint
oder Christus, der Weltenrichter? Karl Barth z.B. hatte die Position bezogen:
"Er, der Gott des Evangeliums, ist... weder ein Ding, eine Sache, ein
Objekt, noch eine Idee, ein Prinzip, eine Wahrheit oder eine Summe von vielen
Wahrheiten oder der personale Exponent von vielen Wahrheiten (...)."
Welches Bild, welche Vorstellung sollte sich eine säkulare Staatsverfassung
demnach überhaupt von dem "Gott" machen, der es verdiente, ihr
eingeschrieben zu werden? Gemodelt nach Modellvorstellungen, die eher einem
triumphalistisch getönten "Siegchristentum" auf den Leib geschnitten
wären, oder eher nach solchen, die zu einem asketischen, weltflüchtigen
Christentum passen würden? Wie auch immer, Gottesbegriffe bzw. religiöse,
zumal nichtreligiöse Vorstellungen, die einem anderen Verständnishorizont
entstammten, müssten sich von dieser Art christlich-abendländischer
Inbesitznahme bzw. Einverleibung prinzipiell ausgeschlossen fühlen. Fungiert
Religion indes als sozialer Exklusionsmechanismus, stellt sich sofort - wenn
auch zunächst noch in Latenz - die für überwunden gehaltene
Bürgerkriegssituation wieder ein, mit der Folge, dass dann wieder der neutrale
Staat als Konfessionsstreit-Schlichter gefordert wäre.
Bliebe allerdings der Gottesbegriff hinter dem jüdisch-christlichen
Verständnis zurück, würde er inhaltlich gar beliebig "aufgeladen"
dann wäre damit dem inneren Frieden einer Gesellschaft zwar möglicherweise
eher gedient, der Preis jedoch, der dafür zu zahlen wäre, käme einer
Verflachung, auf jeden Fall einer Verkürzung, wenn nicht gar einer
vollständigen inhaltlichen Entleerung des Gottesbegriffes gleich, er würde
höchstens noch als Platzhalter, bloße Chiffre bzw. Spielejoker fungieren. Oder
er würde als Projektionsfläche dienen für beliebige Wünsche, Optionen und
Einschätzungen, scharfe und unscharfe, präzise und vage, schließlich als
Ablage für die zahllosen enttäuschten Aspirationen, individuelle und
kollektive - dies die plausibelste Variante seiner Verdinglichung und
Verballhornung.
Die größere Wahrscheinlichkeit auf Verwirklichung indes dürfte dem Versuch
beschieden sein, unter dem jeweils Verwendung findenden Gottesbegriff, welcher
Provenienz auch immer, eine Moral bürgerlicher Wohlanständigkeit als
Konterbande einzuschmuggeln bzw. "Gott" auf Vorstellungen zu
reduzieren, wie sie im Umkreis synkretistischer Ethikvorstellungen, etwa des
Kulturprotestantismus seit je im Schwange waren, oder wie sie als
"Quell-Gott"-Vorstellungen in bürgerlichen Kreisen immer noch gang
und gäbe ein dürften (= "Gott" als Quelle des Wahren, Guten,
Schönen etc.). Dies die zweite Variante.
Das eigentliche Skandalen, dass "Gott" vermittelt über
wohlkalkulierte Marketingstrategien höchst unterschiedlicher gesellschaftlicher
Kräfte, in einer säkularen Verfassung als Aushängeschild firmiert, besteht
eben darin, dass das Göttlich-Numinose, ein Ineffabile, auf das Maß handfester
irdischer Belange gestutzt und vor den Karren innerweltlicher Zwecksetzungen
gespannt wird, die immer auch gesellschaftlich bedingte soziale
Unrechtsverhältnisse begründen, absichern und kaschieren. Die Beschwörung des
Namens Gottes macht die gesellschaftlichen Status-Quo-Verhältnisse sozusagen
veränderungsresistent. S. 166
Schade, dass nicht solche Bedenken, sondern ein
zufälliges politisches Geschachere um die EU-Verfassung dazu beigetragen hat,
"Gott" aus dieser auszuschließen.
Friedrich Halfmann