Droege, Michael, Staatsleistungen an
Religionsgemeinschaften im säkularen Kultur- und Sozialstaat
Berlin, Duncker & Humblot, 2004. -, € 115,00
Der Autor bezeichnet in seiner 2003 der Uni Bielefeld vorgelegten Dissertation „Staatsleistungen“ als ein „omnipräsentes“ Phänomen und als ein „quantitatives Panoptikum finanzieller Beziehungen“, dessen deskriptive Bestandsaufnahme auch ihm nur annähernd gelinge.
Die bis in die jüngste Vergangenheit für tragfähig angesehene
Überzeugung, die staatliche Förderung von Religion und Religionsgemeinschaften
sei nicht nur zeitgemäß, sondern als Erfüllung einer verfassungsgebotenen
Verpflichtung im Sinne der Sozial- und Kulturstaatlichkeit anzusehen, verliert
nach Meinung des Autors an Selbstverständlichkeit. Die religiöse und
kulturelle Partikularisierung stellt heute die Gesellschaft und die staatliche
Rechtsordnung vor erhebliche Herausforderungen.
Der Autor will mit seiner Arbeit den verfassungsrechtlichen Anknüpfungspunkten
jener behaupteten „umfassenden Kultur- und Sozialstaatsverantwortung“ und
den Instrumenten zu deren Erfüllung nachspüren. Auf diesem Weg entfaltet er in
seiner 638-seitigen Schrift (einschließlich einer 78 Seiten umfassenden
Bibliografie) zunächst das Geflecht staatlicher Zuwendungen an die
Religionsgemeinschaften und fragt anschließend nach dem diesbezüglichen
Verfassungsrecht.
Die Abhandlung zielt darauf ab, den „Topos der Kulturstaatlichkeit als
Legitimationsgrund finanzieller Leistungen des Staates an die
Religionsgemeinschaften zu untersuchen“. (S. 28)
Michael Droege formuliert sein Fazit gewissermaßen in Fortsetzung eines berühmten Diktums des ehem. Verfassungsrichters Ernst-Werner Böckenförde: „Der Staat, der um seiner Bürger willen existiert, nimmt sich um ihretwillen ihrer Interessen und Anliegen an. Dieser Kulturstaat betreibt die Pflege seiner Voraussetzungen, freilich ohne diese selbst schaffen zu können. Mehr noch, auch seine Kapazität zur nichtimperativen Schaffung und Erhaltung seiner „kulturellen" Gelingensvoraussetzungen hängt von den Anliegen und Interessen seiner Bürger ab.“ S. 541
Theologische Reflexionen zur inneren Berechtigung von Staatsleistungen an die Kirchen und die Verträglichkeit solcher Geldzuwendungen mit dem biblisch verankerten Selbstverständnis der Kirchen bleiben nahezu völlig ausgeblendet. Das mag mit der juristischen Schwerpunktsetzung des Buches zu erklären sein. Aber auch hinsichtlich der immer wieder vorgetragenen theologischen Kritik an der Kirchensteuer - diese endete nach Meinung des Autors irgendwie mit Oswald von Nell-Breuning in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts - lässt der Autor bedauerlicherweise ein erhebliches Desinteresse erkennen.
Die Breite der behandelten Aspekte und die umfassende Präsentation der
rechtlichen Positionen insgesamt machen das Buch aber mit Sicherheit zu einem
Standardwerk.
Friedrich Halfmann