Burkhard Josef Berkmann,
Katholische Kirche und Europäische Union im Dialog für die Menschen
Eine Annäherung aus Kirchenrecht und Europarecht
Duncker & Humblot, Berlin 2008, 686 Seiten, 88.00 Euro
Der Autor geht der Frage nach: "... Wie können beide (die katholische
Kirche und die EU, erg. F.H.) zusammenwirken, dass letztlich dem Wohl des
einzelnen Menschen gedient wird?" S. 5. Im Hintergrund seiner Arbeit steht
allerdings das philosophische Interesse am Dialog an sich, seinen Prinzipien,
seinen konkreten Voraussetzungen und seiner faktischen Ermöglichung.
Berkmann unterscheidet drei Phasen in der Entwicklung des Verhältnisses zwischen der
Kirche und der EU: Zunächst nahm diese den europäischen Einigungsprozess
einfach nur wohlwollend zur Kenntnis. Als dann zum ersten Mal Fragen der
Religionsfreiheit vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt wurden und in den
90er Jahren Urteile im Arbeits- und Sozialrecht ergingen, spürten die Kirchen
die Notwendigkeit zu reagieren und die Respektierung ihrer
bestehenden Rechte einzufordern. Dies gelang u.a. erfolgreich durch die Aufnahme
der sog. Kirchenerklärung in die Schlussakte des Vertrags von Amsterdam vom
2.10.1997. Beide Grosskichen Deutschlands gingen danach offensiv vor und es
gelang ihnen, über diese Kirchenerklärung hinaus die sog. Dialogklausel
einzubringen, der zufolge sich die EU zu einem regelmäßigen, offenen und
transparenten Dialog mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften verpflichtet.
Diese Festsetzung wurde auch im Lissabonner Vertrag von 13.12.2007 verankert.
Damit hatten sich die Kirchen einen vor allen anderen gesellschaftlichen Gruppe
privilegierten Platz erstritten und seitdem erlebt sie sich bezüglich ihrer
Fragen auf gleicher Augenhöhe mit der EU.
"Die vorliegende Arbeit reiht sich bewusst in diese dritte Phase ein und
will weniger aufzeigen, wie die Kirchen ihren angestammten Status im nationalen
Staatskirchenrecht (in die EU hinein, erg. F.H.) sichern können, als vielmehr,
wie sie sich aktiv in die Rechtsgestaltung der Europäischen Union einzubringen
vermögen", S. 34. Dies verdeutlicht der Autor auf umfassende Weise an
konkreten Konfliktfeldern, der Religionsfreiheit, dem Arbeitsrecht, dem
Diskriminierungsverbot, dem Datenschutz, der Sonntagsruhe, der
Kirchenfinanzierung u.v.a. mehr, bis hin zur Reflexion der Möglichkeit eines
EU-Konkordates. Die Konkretisierungen sind immer wieder in Überlegungen
bezüglich des Status der beiden Dialogpartner eingebettet: wer ist "die
EU", wer ist die "katholische Kirche", was sind auf der
jeweiligen Seite die Prinzipien des Dialogs, worin besteht konkret die
rechtliche Ausgangsbasis und auf welchen Ebenen wird er realisiert. Der Autor
erweist sich als ein profunder Kenner des kirchlichen Apparates, der Dokumente
des Vat. II und des Kirchenrechtes, aber auch des gegenwärtigen Standes der
Integration der EU.
Leider merkt man dem umfangreichen Werk an, dass es aus zwei Dissertationen
hervorgegangen ist. Manche Teile des Buches stehen unvermittelt nebeneinander,
so dass der Autor es am Ende selbst für notwendig hielt, den roten Faden noch
einmal zu verdeutlichen.
Störend wirkt auch, dass sowohl im Titel und auch im Text zwar nur
von der Katholischen Kirche die Rede ist, im Verlauf der Abhandlung jedoch auch
immer wieder von den Kirchen gesprochen wird. Die nicht-katholischen
Konfessionen und Religionen wurden am Ende auf nur 6 Seiten erwähnt.
Eine umfangreiche Literaturliste sowie ein breites Personen- und
Sachregister helfen den Interessierten weiter.
Bei der Lektüre der überwiegend abstrakt abgehandelten Thematik werden vor
allem philosophisch interessierte LeserInnen voll auf ihre Kosten kommen.
Kirchenpolitisch bzw. allgemein politisch Interessierte, die gern gewusst
hätten, wie denn etwa in den letzten Jahren der "Dialog"
konkret abgelaufen ist, z.B. bei der Antidiskriminierungsrichtlinie (Kirchen
haben sich das Recht erstritten, nach wie vor diskriminieren zu dürfen) oder
bei der Absicherung der staatlichen Subventionierung der Sozialen Dienste (zu
2/3 in kirchlichen Händen), gehen diesbezüglich leer aus.
Eine, allerdings entlarvende, Kennzeichnung des kirchlichen Interesses am Dialog
zum Schluss: "In Wirklichkeit kommt es
den Kirchen ohnehin nicht so sehr darauf an, ob eine sie betreffende Regelung
vom staatlichen oder vom gemeinschaftlichen Rechtsetzer erlassen wurde, sondern
darauf, ob sie ihren Bedürfnissen und ihrem Selbstverständnis entspricht oder
nicht" S. 34. - Solche Interessendurchsetzung wird gemeinhin als Lobbyismus bezeichnet.
Friedrich Halfmann