Wie die deutschen Kirchen wider Willen
den Laizismus in Europa stärken
Peter Hertel, INFO 15, Nov 1997
Stimmt die Behauptung des Kardinals in Goethes "Faust", wonach die
Kirche denjenigen segne, der ihr zu Diensten fahre, dann darf Bundeskanzler
Helmut Kohl kirchlichen Segen erwarten - allerdings nur im Kapellen-Format. Denn
im Vertragswerk der Europäischen Union (EU) hat er für die deutschen Kirchen
weniger erreicht, als von ihm erwartet worden war. Das deutsche Verhältnis von
Kirche und Staat sollte in diesem Unionswerk als Artikel verankert werden. Aber
nur eine höchstens spärlich verbindliche Erklärung ist herausgekommen.
Zwar mißt ihr die Bonner Vertretung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) öffentlich "beträchtlichen politischen Wert" zu; und Karl Lehmann, der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz (DBK), stuft sie als "politisch von weittragender Bedeutung" ein. Doch im kirchlichen Binnenraum scheint Enttäuschung durch, wie beim politischen DBK-Büro der Kommentar "Besser als nichts" zeigt.
Vor einiger Zeit hatten sich die beiden höchsten Bischöfe in diesem Lande, der Protestant Klaus Engelhardt und der Katholik Karl Lehmann, an Kohl gewandt: er solle helfen, daß der hervorragende Rechtsstatus der deutschen Kirchen auch im neuen europäischen Recht gesichert bleibe. Der Kanzler versprach, er werde auf dem EU-Gipfel, der dann im Juni in Amsterdam stattfand, sein Bestes geben, fügte aber vorsichtshalber die vage Vertröstung hinzu, er hoffe sich durchzusetzen. Denn er wußte, daß er dort politische, wirtschaftliche Kompromisse aushandeln müsse und seine Position schwächen werde, wenn er auch noch Forderungen zu Staat und Kirche vortrage. Es war ihm nämlich nicht verborgen, daß zwar die Regierungen von Portugal, Spanien, Österreich und Italien die deutsche Initiative unterstützen, aber Belgien, Luxemburg, Irland und Großbritannien widersprechen würden; allen voran die französische Regierung. Die Ablehnung Frankreichs quillt aus der Tradition des Laizismus hervor, der sich aus der Französischen Revolution herleitet und eine absolute Trennung von Kirche und Staat will.
Jeden Einfluß der Religion auf das öffentliche Leben lehnt er ab. Es gibt sogar laizistische Bewegungen, die darüber hinaus jede Art von Religion bekämpfen. In Deutschland dagegen arbeiten Staat und Kirchen eng zusammen, was zum Beispiel am staatlichen Einzug der Kirchensteuer deutlich wird. Auch wenn deren Einnahmen etwas zurückgegangen sind und vermutlich weiter sinken werden, können die Kirchen doch mit ihrer Hilfe einen gewaltigen Apparat in Gang halten. Einrichtungen von Kindergärten und Krankenhäusern bis zu Pflegestationen verleihen ihnen starken öffentlichen Einfluß.
Anfang der 90er Jahre griff in den deutschen Kirchen die Sorge um sich, ihr vorzüglicher finanzieller Status könne gefährdet werden, wenn das europäische Recht mehr und mehr harmonisiert werde. Gemeinsam gewannen die Kirchenleitungen die Überzeugung, das deutsche System lasse sich am ehesten erhalten, wenn die EU in Sachen Religion keine einheitlichen Regelungen erlasse. Diese Strategie könne überzeugend begründet werden, weil Religion zur Kultur gehöre, die auch im künftigen Europa in die Hoheit der Einzelstaaten fallen solle. Damit sei das deutsche Staat-Kirche-System auch unter EU-Recht zementiert.
Bereits 1991 erarbeitete das Kirchenamt der EKD intern Überlegungen zum Thema "Staat und Kirche" im zukünftigen Europa. Der Aussagekern: Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche, ja die Religion überhaupt, habe in jedem europäischen Land eigene Tradition. Deshalb dürfe dieses Verhältnis im Europa der EU nicht vereinheitlicht werden. Daß die Initiative auf evangelischer Seite geboren wurde, ist vor dem eher dunklen Finanzhorizont dieser Kirche nicht überraschend:
In den deutschen evangelischen Kirchen liegen etwa 90 Prozent der Kirchensteuer in Personalausgaben (in weitem Sinne) fest, katholischerseits soll die Ziffer nur 60 Prozent sein, wie gelegentlich im Umkreis des Sekretariates der Bischofskonferenz verlautet. Dies hängt unter anderem damit zusammen, daß viele soziale Einrichtungen auch von Ordensgemeinschaften unterhalten werden; sie erhalten kaum Kirchensteuermittel, ihre Ordensmitglieder arbeiten meist für Gottes Lohn. Wie brisant das Ganze für die evangelische Kirche ist, zeigt sich anhand einiger Zahlen:
In den vergangenen 20 Jahren haben die Mitarbeiter im Bereich der EKD um etwa 50 Prozent zugenommen, die der Pfarrerinnen und Pfarrer um etwa 30 Prozent. Die Zahl der Kirchenmitglieder aber hat im gleichen Zeitraum um etwa 15 Prozent abgenommen. Das heißt: weniger Mitglieder müssen mehr Angestellte finanzieren. Hatten vor zwei Jahrzehnten 22 Kirchenmitglieder einen kirchlichen Mitarbeiter zu bezahlen, so sind es jetzt nur noch 14 Kirchenmitglieder. Auf meine Frage nach entsprechenden katholischen Zahlen ließ das Sekretariat der Bischofskonferenz in Bonn übrigens wissen, es gebe sie nicht. Pauschal ist damit zu rechnen, daß im Jahre 2030 weniger als die Hälfte derjenigen, die heute die Finanzierung der Kirchen tragen, dann noch dafür in Frage kommen.
Das Bemühen, die Kirchensteuer zu sichern, ist freilich beiden Kirchen
gemeinsam. Auf Grundlage der ursprünglich evangelischen Initiative entwickelten
sie 1995 das Dokument "Zum Verhältnis von Staat und Kirche im Blick auf
die Europäische Union". Ihr Vorstoß war ihnen so wichtig, daß sie ihre
Broschüre auch auf englisch und französisch herausbrachten.
Viele Gespräche mit europäischen Kirchen und Regierungen wurden geführt.
Schließlich regten die deutschen Kirchen sogar an, daß ein eigener
Kirchenartikel in das europäische Vertragswerk aufgenommen werde: "Die
Europäische Gemeinschaft achtet die verfassungsrechtliche Stellung der
Religionsgemeinschaften in den Mitgliedstaaten als Ausdruck der Identität der
Mitgliedstaaten und ihrer Kulturen sowie als Teil des gemeinsamen kulturellen
Erbes."
Doch die EU-Staaten waren insgesamt lediglich bereit, zur Schlußakte des Vertragswerkes eine Erklärung abzugeben: "Die Union achtet den Status, den Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften in den Mitgliedstaaten nach deren Rechtsvorschriften genießen und läßt ihn unangetastet." Dieser Satz entsprach zwar in etwa dem Wunsch der deutschen Kirchen. Doch bislang ist unklar, ob er, da er kein Vertrags-Artikel ist, im Konfliktfall überhaupt juristischen Wert habe.
Als schwerwiegend kam hinzu: Auf Veranlassung der belgischen Regierung ist dieser Erklärung ein zweiter Absatz hinzugefügt worden: "Ebenso achtet die Union den Status von weltanschaulichen und nichtkonfessionellen (philophiques et non-confessionelles) Organisationen." Dabei handelt es sich in Belgien um laizistische Bünde, die u.a. im Klima der Freien Universität in Brüssel gedeihen. Sie fühlen sich einer "laizistichen Moral" verpflichtet und arbeiten teilweise mit den Freimaurern zusammen. Sie sind anti- klerikal oder gar atheistisch eingestellt und entfalten breite gesellschaftliche Aktivitäten. Seit 1994 werden zum Beispiel ihre Familienberatungsstellen und ihr Moral-Unterricht an den öffentlichen Schulen vom Staat subventioniert.
Also war eine Folge der kirchlichen Initiative aus Deutschland: Der Laizismus wird in Europa aufgewertet und in Deutschland womöglich gar dem Christentum gleichgestellt. Was wäre, wenn sich auch in dieser Republik laizistische Organisationen nach belgischem und französischem Vorbild bilden und analog zu den Kirchen staatliche Subventionen fordern würden?
Eine solche Konsequenz hatten die deutschen Kirchen nicht geahnt, erst recht nicht gewünscht. Nun sahen sie die Alarmlampe blinken und entwickelten eine Gegenstrategie: Die "organisations philosophiques et non-confessionelles", so brachten sie deutschen und europäischen Politikern bei, seien jene "Vereinigungen", die sich "die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen", vom deutschen Grundgesetz wohlwollend bewertet und den "Religionsgesellschaften" gleichgestellt seien (GG Art. 140, WRV Art. 137/7). Doch in Wirklichkeit geht es jenen "weltanschaulichen (philosophischen) und nicht-konfessionellen" Organisationen nicht einfach nur um die Pflege einer Weltanschauung. Eine Kooperation von Staat und Kirche, wie sie auf dem Grundgesetz basiert, wie Religion überhaupt werden von ihnen auch bekämpft, anstatt gepflegt.
Diesen mißlichen Vorzeichen zum Trotz gelang den deutschen Kirchen ein bemerkenswerter Coup: In der amtlichen deutschen Übersetzung des belgischen Textes, die im Juni zunächst "weltanschaulich und nicht-konfessionell" formuliert hatte, ist in der Endfassung das "und nicht-konfessionell" gestrichen worden. Nun entspricht der deutsche Text formal dem Grundgesetz. Das wurde möglich, weil die Version vom Juni redaktionell überarbeitet werden mußte, ehe die EU-Staaten sie am 2.Oktober in Amsterdam endgültig zeichneten. Nun ist also der Laizismus, den die belgische Regierung in die Schlußerklärung gebracht hatte, im endgültigen deutschen Text eliminiert. Aber beide - die deutsche wie der konträre französische Version - sind amtliche EU-Texte.
Angenommen, laizistische Organisationen würden in Deutschland gegen die Privilegierung der Kirchen durch den Staat tätig und - sich auf den Geist der belgischen Regierungs-Initiative und ihren französisch-sprachigen Text berufend - für sich gleiche Rechte fordern und vor dem Europäischen Gerichtshof klagen - welcher Text würde dann dem Gerichts-Urteil zugrunde gelegt? Aber zu solchen Konflikten kommt es vermutlich gar nicht, weil sich die deutsche Kirchen-Initiative juristisch ohnehin als Papierberg enthüllen dürfte, der zwar gekreißt, aber nur ein spätes, verschrumpftes Mäuslein hervorgebracht hat.