Die evangelische Kirche hält auch nach einer Niederlage
vor Gericht am Streikverbot in ihren Einrichtungen fest.
«Das kirchliche Arbeitsrecht
ist für uns eine grundsätzliche Errungenschaft, die wir nicht aufgeben wollen»,
sagte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD),
Nikolaus Schneider, am Freitag in Bad Neuenahr. Das Landesarbeitsgericht Hamm
hatte am Donnerstag das Streikverbot in der Kirche und ihren diakonischen
Einrichtungen gekippt, aber die Revision zugelassen. Der Bundesverband der
Diakonie empfiehlt den Gang zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt. (AZ: 8 SA
788/10).
Mitarbeitervertreter und die Gewerkschaft ver.di begrüßten am Freitag das
Urteil. ver.di forderte die Kirche zu einer Reform ihres Arbeitsrechts auf.
Der EKD-Ratsvorsitzende sagte, hier stünden zwei Verfassungsrechte
gegeneinander: Das Grundrecht auf Streik und das Grundrecht der Kirchen, ihre
Angelegenheiten selbst zu regeln. Daher sei die aktuelle Auseinandersetzung auch
nötig, fügte Schneider hinzu. Nach seiner Einschätzung wird das kirchliche
Arbeitsrecht, der sogenannte Dritte Weg, nur so lange Bestand haben, «wie die
Gesellschaft das mitträgt und die Kirchen ein wichtiger Faktor sind».
Nach Überzeugung von Kirche und Diakonie stehen Streik und Aussperrung im
Widerspruch zum kirchlich-diakonischen Selbstverständnis. Das
Landesarbeitsgericht Hamm entschied jedoch, dass das Streikverbot im kirchlichen
Arbeitsrecht unverhältnismäßig sei. Denn in evangelischer Kirche und Diakonie
seien Beschäftigte auch in Bereichen wie Reinigungsdienst und Krankenhausküchen
tätig. Diese Dienste zählten nicht zum in christlicher Überzeugung
geleisteten «Dienst am Nächsten», sagte der Vorsitzende Richter Karl-Herbert
Dudenbostel zur Begründung.
Der Vizepräsident des Diakonischen Werkes der EKD, Wolfgang Teske, kommentierte
das Urteil mit den Worten: «Die bisher bekanntgewordenen Argumente des Gerichts
sind für uns nicht nachvollziehbar.» Eine genaue Bewertung der Entscheidung könne
aber erst nach Vorliegen des schriftlichen Urteils erfolgen.
Mitarbeitervertreter der Diakonie und die Gewerkschaft ver.di begrüßten das
Urteil. Es sei ein Etappensieg, sagte Michael Heinrich als Sprecher der
Mitarbeitervertretungen. Kirchliche Arbeitnehmervertreter und ver.di fordern
eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechtes. «Wir wollen endlich Tarifverträge
in Kirche und Diakonie», erklärte der Sprecher von ver.di in
Nordrhein-Westfalen, Günter Isemeyer, am Freitag in Düsseldorf. Die
Gerichtsentscheidung sei für Kirche und Diakonie eine Chance, ihr
arbeitsrechtliches System zu reformieren, sagte Roland Brehm von der
Gesamtmitarbeitervertretung der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel in
Bielefeld.
Auch der EU-Abgeordnete der Linken und evangelische Theologe Jürgen Klute begrüßte
das Urteil. Die Gerichtsentscheidung ermögliche künftig Verhandlungen auf
Augenhöhe zwischen kirchlichen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sagte der frühere
Herner Sozialpfarrer.
Mitarbeiter-Vertreter Heinrich rechnet damit, dass in dem Streit alle
juristischen Mittel ausgeschöpft werden. «Das geht vor das
Bundesarbeitsgericht und darüber hinaus über das Bundesverfassungsgericht bis
zum Europäischen Gerichtshof», vermutet Heinrich.
Nach Überzeugung der Diakonie stehen Streik und Aussperrung im Widerspruch zum
kirchlich-diakonischen Selbstverständnis der Dienstgemeinschaft. «Diakonische
Einrichtungen benehmen sich aber mehr und mehr wie ganz normale
Wirtschaftsunternehmen», betonte Heinrich. Sie führten Leiharbeit ein,
gliederten Betriebe aus und betrieben Lohndumping. Dagegen müssten sich die
Beschäftigten mit Streiks wehren können.
Das ist im sogenannten Dritten Weg nicht gewährleistet, mit dem kirchliche
Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Löhne aushandeln. Gibt es dabei keine
Einigung, trifft eine Schiedskommission eine Entscheidung. Doch dieser Spruch
werde nicht von allen Einrichtungen umgesetzt, kritisierte Heinrich: «Der
Dritte Weg ist ein stumpfes Schwert, die Unverbindlichkeit ihre größte Schwäche.»
In der Vorinstanz hatte das Arbeitsgericht in Bielefeld im März 2010 der Klage
der Evangelischen Kirche von Westfalen, des Diakonischen Werkes Rheinland-
Westfalen-Lippe sowie einzelner diakonische Träger im September 2009 gegen
Streikaufrufe der Gewerkschaft ver.di. stattgegeben. Der Klage hatten sich auch
die hannoversche Landeskirche und ihr Diakonisches Werk angeschlossen. Die
Gewerkschaft ver.di hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt und hat nun vom
Landesarbeitsgericht Hamm Recht bekommen.