Dieser Satz von E.-W. Böckenförde ist inzwischen zu einem "geflügelten Wort" geworden und wird insbesondere von solchen Gruppierungen strapaziert, die sich dem Staat gerne als Lieferanten bzw. Fabrikanten von Werten und Normen zur Verfügung stellen würden.
Es lohnt sich, das Zitat in seinem Kontext zu lesen:
Im Sammelband "Recht, Staat, Freiheit", Studien zur Rechtsphilosophie, Staatstheorie und Verfassungsgeschichte, Suhrkamp Taschenbuch Wissenschaft 914, Frankfurt am Main 1991, ist der Beitrag "Die Entstehung des Staates als Vorgang der Säkularisation" abgedruckt. Im dritten Abschnitt reflektiert Böckenförde einige Konsequenzen der Säkularisation:
"Aktueller noch ist eine andere Frage. Woraus lebt der Staat, worin findet er die ihn tragende, homogenitätsverbürgende Kraft und die inneren Regulierungskräfte der Freiheit, deren er bedarf, nachdem die Bindungskraft aus der Religion für ihn nicht mehr essentiell ist und sein kann? Bis zum I9.Jahrhundert war ja, in einer zunächst sakral, dann religiös gedeuteten Welt die Religion immer die tiefste Bindungskraft für die politische Ordnung und das staatliche Leben gewesen. Lässt sich Sittlichkeit innerweltlich, säkular begründen und erhalten, kann der Staat sich auf eine "natürliche Moral" erbauen? Wenn nicht, kann er - unabhängig von dem allen - aus der Erfüllung der eudämonistischen Lebenserwartung seiner Bürger leben? Diese Fragen führen zurück auf eine tieferliegende, prinzipielle Frage: Wie weit können staatlich geeinte Völker allein aus der Gewährleistung des einzelnen leben ohne einigendes Band, das dieser Freiheit vorausliegt.
Der Vorgang der Säkularisation war zugleich ein großer Prozess der Emanzipation, der Emanzipation der weltlichen Ordnung von überkommenen religiösen Autoritäten und Bindungen Seine Vollendung fand er in der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte. Sie stellte den einzelnen auf sich selbst und seine Freiheit. Damit aber musste sich, prinzipiell gesehen, das Problem der neuen Integration stellen: Die emanzipierten einzelnen mussten zu einer neuen Gemeinsamkeit und Homogenität zusammenfinden, sollte der Staat nicht der inneren Auflösung anheimfallen, die dann eine totale sog. Außenlenkung heraufführt. Dieses Problem blieb zunächst verdeckt, weil im 19.Jahrhundert eine neue einheitsbildende Kraft an die Stelle der alten trat: die Idee der Nation. Die Einheit der Nation folgte der Einheit aus der Religion und begründete eine neue, allerdings mehr äußerlich-politisch gerichtete Homogenität, innerhalb deren man noch weithin aus der Tradition der christlichen Moral lebte. Diese nationale Homogenität suchte und fand ihren Ausdruck im Nationalstaat. Inzwischen hat die Idee der Nation, nicht allein in vielen Staaten Europas, diese Formkraft verloren. Auch in den jungen Staaten Asiens und Afrikas wird ihre Formkraft von vorübergehender Dauer sein......
So stellt sich die Frage nach den bindenden Kräften von neuem und in ihrem eigentlichen Kern: Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist. Als freiheitlicher Staat kann er einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft, reguliert. Anderseits kann er diese inneren Regulierungskräfte nicht von sich aus, das heißt, mit den Mitteln des Rechtszwanges und autortitativen Gebots zu garantieren versuchen, ohne seine Freiheitlichkeit aufzugeben und - auf säkularisierter Ebene - in jenen Totalitätsanspruch zurückzufallen, aus dem er in den konfessionellen Bürgerkriegen herausgeführt hat. Die verordnete Staatsideologie ebenso wie die Wiederbelebung aristotelischer Polis-Tradition oder die Proklamierung eines "objektiven Wertsystems" heben gerade jene Entzweiung auf, aus der sich die staatliche Freiheit konstituiert. Es führt kein Weg über die Schwelle von 1789 zurück, ohne den Staat als die Ordnung der Freiheit zu zerstören.......
So wäre denn noch einmal mal - mit Hegel - zu fragen, ob nicht auch der säkularisierte, weltliche Staat letztlich aus inneren Antrieben und Bindungskräften leben muss, die der religiöse Glaube seiner Bürger vermittelt. Freilich nicht in der Weise, dass er zum "christlichen" Staat rückgebildet wird, sondern in der Weise, dass die Christen diesen Staat in seiner Weltlichkeit nicht länger als etwas Fremdes, ihrem Glauben Feindliches erkennen, sondern als die Chance der Freiheit, die zu erhalten und zu realisieren auch ihre Aufgabe ist."
a.a.O. S. 111ff
Kommentar:
Böckenförde schrieb diese Worte 1967, in ihnen spiegelt sich (auch) die Kontroverse um die Bewertung der Säkularisierung, die insbesondere zwischen den Positionen von Hans Blumenberg und Karl Löwith oszillierte. Vertrat ersterer die Auffassung, die Säkularisierung sei "ein Akt humaner Selbstbehauptung gegenüber dem theologischen Absolutismus und Umbesetzung auf vakant gewordenen Positionen" (Art. Säkularisierung, in: Staatslexikon, Bd. 4, Sp. 995), den die Neuzeit zu Recht vorgenommen habe, so versteht Löwith die neuzeitlichen Geschichtsphilosophien und -utopien als Säkularisierung bzw. Okkupierung der christlichen Eschatologie (vgl. a.a.0., 994 f.). Die Akzeptanz des weltlichen Staates seitens der Bürgerlnnen als Chance der Freiheit, die religiös begründete staatliche Deutungsmuster nicht aufgeben können, stellt sich Ende der 60er Jahre als gesellschaftliches Problem.
Säkularisierung als gesellschaftlicher Differenzierungsprozeß, in den auch der Staat involviert ist - das ist Leitgedanke des Textes von Böckenförde. Doch woher bezieht der demokratische, freiheitliche Staat "die ihn tragende, homogenitätsverbürgende Kraft und die internen Regulierungskräfte der Freiheit", nachdem die Religion bis zum 19.Jhdt., danach der Begriff der Nation die verbindende und verbindliche Leitidee zur Verfügung gestellt hatten? Seit der Geburt des freiheitlich-demokratischen Staates mit der französischen Revolution von 1789 kann der Staat "einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen heraus, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft, reguliert. Anderseits kann er diese inneren Regulierungskräfte nicht von sich aus, das heißt ohne seine Freiheitlichkeit aufzugeben und auf säkularisierter Ebene - in (einen) Totalitätsanspruch zurückzufallen."
Der freiheitliche Staat muß sich jeder nationalen, religiösen oder sonstigen Deutungs- und Wertvorstellungen enthalten, um nicht totalitär zu werden. Wie kann er aber zum Garanten von Freiheit werden, wie kann er Homogenität und Verbindlichkeit garantieren, wenn er diese Werte lediglich als ideelle postulieren, sie jedoch nicht materialiter füllen darf?
Böckenförde wagt eine vorsichtige Antwort, die sich insbesondere die Kirchen und deren Vertreter aufmerksam vor Augen führen sollten: Die Bürgerinnen und Bürger sollen den weltlichen Staat nicht als "etwas Fremdes, ihrem Glauben Feindliches" ablehnen, "sondern als die Chance der Freiheit (erkennen), die zu erhalten und zu realisieren auch ihre Aufgabe ist." Die religiösen Werte und Bindungskräfte, die der Glaube seinen Bürgerinnen und Bürgern vermittelt, könnten diese einbringen in den Aufbau und Erhalt des Staates, sie könnten somit die geistig-moralischen Grundlagen als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bereitstellen, von denen der freiheitliche, weltliche Staat lebt. Damit stellt Böckenförde klar, dass nicht Instutionen bzw. gesellschaftliche Gruppierungen als "Werte- und Normenlieferanten" gefragt sind und sich nicht als solche für unersetzlich deklarieren sollten. Der Bürger, die Bürgerin ist gefragt, ob er/sie den freiheitlichen Staat in der Art akzeptiert, daß er/sie bereit ist, ihn materiell mit der Bindungskraft und den Werten unterstützt, die der "religiöse" Glaube" entbindet.
Dr. Magdalene Bußmann