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Kirchenrecht: Einmal katholisch immer katholisch
Fälle wie Kiene oder Zapp sind „weder theologisch noch kirchenrechtlich
vorgesehen", sagt Kirchenrechtsexperte Prof. Dr. Thomas Schüller von der
Universität Münster dem SWR. Wer einmal durch die Taufe in die katholische
Kirche aufgenommen wurde, bleibe „dauerhaft katholisch".
Laut dem Münsteraner Kirchenrechtsexperten macht der Vatikan inzwischen Druck
auf die deutschen Bischöfe, die Weisung von 2006 auch umzusetzen. Dies würde
bedeuten: Die Kirche müsste bei jedem Einzelfall überprüfen, ob ein
Glaubensabfall vorliegt. „Man kann also nicht, wie das die deutschen Bischöfe
tun, einfach mit einer Generalannahme (Präsumtion) sagen, alle die, die
bürgerlicher Wirkung austreten, gelten als abgefallen", so Schüller.
Kirchensteuerausgaben offenlegen
Er rät zudem der Kirche, offen zu erklären, was mit der Kirchensteuer
geschieht. Rund 60 Prozent kämen den Kirchengemeinden zugute. Außerdem würden
Schulen, Kindergärten und andere soziale Einrichtungen mit einem „Eigenanteil"
mitfinanziert. Die treuesten Kirchensteuerzahler seien die „Kirchendistanzierten".
Besonders denen müsse man erklären, was mit ihrem Geld passiert, rät
Professor Schüller.
19.12.2010