Kirchenaustritt ohne Kirchenausschluss
von Holger Gohla
Was wie ein Widerspruch klingt, ist der Wunsch mancher Katholiken. Für Dieter Kiene in Sigmaringen scheint er sich zu erfüllen: Sakramente ohne Kirchensteuer. Austritt ja, Exkommunikation nein. Diese Regelung hatte der Vatikan bereits 2006 angewiesen. Doch von deren Umsetzung will die katholische Deutsche Bischofskonferenz anscheinend wenig wissen.
Katholische Kirche: Sakramente ohne Kirchensteuer?
Dieter Kiene, Oberstleutnant i.R. aus Sigmaringen, ist noch immer erstaunt. Seinen Austritt aus der katholischen Kirche hat der 68-Jährige persönlich beim Standesamt erklärt. Doch die Kirche vollzog nicht zugleich seinen Ausschluss, also die Exkommunikation aus der Glaubensgemeinschaft.
Vatikan für Einzelfallprüfung
Der Ex-Soldat berief sich auf eine Weisung des Vatikans. Der „Päpstliche Rat für Gesetzestexte" habe am 13. März 2006 verfügt, dass beim Kirchenaustritt eine kirchliche Autorität, zum Beispiel der Pfarrer, jeden Einzelfall eingehend überprüft, ob es sich um einen Abfall vom Glauben handelt. „In meinem Fall hat die Seelsorgeeinheit Sigmaringen schriftlich bestätigt, dass bei mir kein Glaubensabfall vorliegt", so Kiene gegenüber dem SWR. Daraufhin habe er bei seinem Antrag zum Austritt aus der Amtskirche diese Bestätigung beigelegt und beantragt, nicht exkommuniziert zu werden. Allerdings hat der kirchenjuristische Offizial in Freiburg den „modifizierten Kirchenaustritt" von Dieter Kiene noch nicht offiziell bestätigt.
Deutsche Amtskirche gegen Vatikan? Trotz Austritt gläubiger Katholik?
Wer bislang seinen Austritt aus der katholischen
Kirche beantragt, der wird im Gegenzug als „Tatstrafe" ohne weitere
Überprüfung unverzüglich durch die Kirche exkommuniziert, darf also keine
Sakramente mehr empfangen. Doch dagegen wehrt sich der Katholik Dieter Kiene.
„Ich bin ein gläubiger Mensch – und möchte weiterhin zur Gemeinschaft der
Katholiken gehören", bekennt der Sigmaringer und ergänzt: „Ich habe ein
Problem mit der Amtskirche." Sie sei gegenüber Menschen manchmal zu hart.
Zudem zeige sie nicht klar genug auf, was genau mit den Steuereinnahmen geschehe
– und ob das Geld vor allem Bedürftigen zugutekomme.
Kirchensteueraustritt bisher unmöglich
Kiene ist nicht der erste brisante
Kirchenaustritt. Im Südwesten wurde auch Hartmut Zapp bekannt. Der Freiburger
Kirchenrechtsprofessor versuchte 2010, auf juristischem Wege aus der Kirche als
„Körperschaft des öffentlichen Rechts" auszutreten.
Allerdings entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH), ein
reiner „Kirchensteueraustritt" sei nicht möglich. Ein Kirchenaustritt
sei nur dann wirksam, wenn der Katholik sich „ernsthaft und vollständig von
der Religionsgemeinschaft lossagen" wolle. Weitere Fragen seien
innerkirchlich zu klären, urteilte der VGH.
Kirchenrecht: Einmal katholisch immer katholisch
Fälle wie Kiene oder Zapp sind „weder
theologisch noch kirchenrechtlich vorgesehen", sagt Kirchenrechtsexperte
Prof. Dr. Thomas Schüller von der Universität Münster dem SWR. Wer einmal
durch die Taufe in die katholische Kirche aufgenommen wurde, bleibe „dauerhaft
katholisch".
Laut dem Münsteraner Kirchenrechtsexperten macht der Vatikan inzwischen Druck
auf die deutschen Bischöfe, die Weisung von 2006 auch umzusetzen. Dies würde
bedeuten: Die Kirche müsste bei jedem Einzelfall überprüfen, ob ein
Glaubensabfall vorliegt. „Man kann also nicht, wie das die deutschen Bischöfe
tun, einfach mit einer Generalannahme (Präsumtion) sagen, alle die, die
bürgerlicher Wirkung austreten, gelten als abgefallen", so Schüller.
Kirchensteuerausgaben offenlegen
Er rät zudem der Kirche, offen zu erklären, was mit der Kirchensteuer geschieht. Rund 60 Prozent kämen den Kirchengemeinden zugute. Außerdem würden Schulen, Kindergärten und andere soziale Einrichtungen mit einem „Eigenanteil" mitfinanziert. Die treuesten Kirchensteuerzahler seien die „Kirchendistanzierten". Besonders denen müsse man erklären, was mit ihrem Geld passiert, rät Professor Schüller.
19,12,2010