Große Pein für die deutschen Bischöfe

Exkommunikation von Katholiken nach Kirchenaustritt verstößt gegen römische Rechtsauffassung

Andreas Janker ist gläubiger Katholik. Nur Kirchensteuer zahlen will er nicht mehr. Deshalb erklärte er seinen Austritt aus der Kirche als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Dafür wird er exkommuniziert. Doch Janker sieht sich zu Unrecht bestraft. Aktion bei der auf der Frankfurter Buchmesse 2007. Foto: ddp

Andreas Janker ist gläubiger Katholik und möchte das auch bleiben. Nur Kirchensteuer zahlen will der Diplom-Ingenieur aus dem bayerischen Altomünster nicht mehr. Deshalb erklärte der 48-Jährige im vorigen Jahr seinen Austritt – ausdrücklich aus der Kirche als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“.

Die deutschen Bischöfe strafen diesen Schritt mit der schärfsten kirchenrechtlichen Sanktion, der Exkommunikation. Der Betroffene darf nicht mehr zur Kommunion gehen, nicht kirchlich heiraten, keine Ämter übernehmen oder auch nicht auf eine kirchliche Beerdigung hoffen.

Janker aber sieht sich zu Unrecht bestraft: Weder leugne er zentrale Glaubenslehren noch verweigere er sich der Kirche als Glaubensgemeinschaft. Der Vatikan gibt ihm recht – und bereitet den Bischöfen große Pein. Macht Jankers Beispiel Schule, ist die Kirchenfinanzierung gefährdet. Entsprechend schmallippig kommentiert die Bischofskonferenz den Dissens: „Wir sind in der Frage des Kirchenaustritts und seiner kirchenrechtlichen Folgen mit Rom im Gespräch“, sagte die Sprecherin der Bischöfe, Nina Schmedding, der Rundschau.

Andreas Janker bekam eine ausführlichere Antwort, nachdem er sich hilfesuchend an den Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte gewandt hatte. Dessen Präsident, Erzbischof Francesco Coccopalmerio, höchstpersönlich stellte in einem Brief klar, dass die am 13. März 2006 veröffentlichten „universalkirchlichen Kriterien“ für einen Kirchenaustritt auch in Deutschland gälten. Eine kirchliche Instanz müsse die Motive eines Austritts prüfen, die Entscheidung müsse zentrale Bande der Gemeinschaft betreffen. Zwar sei eine offizielle Austrittserklärung „kein Akt, der zu billigen sei“, und er „verursache ein Ärgernis“. Ein formaler Akt des Glaubensabfalls aber lasse sich nicht konstatieren.

Genau das tun die deutschen Bischöfe. Sie sehen durch den öffentlich erklärten Kirchenaustritt den „Tatbestand des Schismas“ erfüllt. Darum verhängte das für den gebürtigen Oberpfälzer Janker zuständige Bistum Regensburg die Exkommunikation. Dieser klagt dagegen in Rom beim Obersten Gericht, der Apostolischen Signatur.

Inzwischen hob das Bistum die Strafe auf – mit der trickreichen Begründung, Jankers Austritt sei wegen eines „Formfehlers“ gar nicht wirksam. Auf die gleiche Weise versuchte bereits das Erzbistum Freiburg, sich des Präzedenzfalls Hartmut Zapp zu entledigen: Es zog wegen der vermeintlich „unwirksamen“ Austrittserklärung des emeritierten Kirchenrechtlers gegen das Standesamt Staufen vor Gericht. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gab dem Erzbistum recht, da in Baden-Württemberg der Kirchenaustritt „nicht unter einer Bedingung, einer Einschränkung oder einem Vorbehalt“ erklärt werden dürfe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Auf eine ähnliche Formulierung im Bayerischen Kirchensteuergesetz bezieht sich nun auch die Diözese Augsburg, zu der Jankers jetziger Wohnort gehört. Finanzdirektor Klaus Donaubauer erklärte, die Diözese beabsichtige „bei der zuständigen Meldebehörde der Gemeinde Altomünster zu beantragen, den betreffenden Eintrag bezüglich eines Austritts des Herrn Dr. Janker zurückzunehmen“. Das Standesamt sieht den Austritt weiterhin als wirksam an: „Wir beurkunden nur eine Willenserklärung.“ Das Problem liege beim Kirchensteueramt.

Janker geht es nicht darum, Geld zu sparen. Nur will er selbst entscheiden, was damit geschieht: Spende statt Steuer. Er erklärt das aus seiner Erfahrung mit dem kirchlichen Versicherungsmakler „Ecclesia“. Die Firma habe sich als Schadensbearbeiterin eingeschaltet, als Janker wegen seiner demenzkranken Mutter Schadensansprüche an ein Regensburger Krankenhaus stellte. Janker spricht von unchristlichem Gebaren, dem er fortan nicht auch noch mit seiner Kirchensteuer Vorschub leisten wollte.

Von Iris Hilbert und Joachim Frank, Frankfurter Rundschau, 13. Oktober 2010